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Persönlicher Schutzbereich: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Studenten A und B unternehmen gegen den Willen der O eine Spritztour mit deren mintgrünen Fiat 500. Dabei fährt der Fahrer A fahrlässig den Richter R an, der am Straßenrand gerade auf den Bus wartet.
Einordnung
Persönlicher Schutzbereich: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
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Parken im Halteverbot
LKW-Fahrerin F stellt ihren LKW am Rand einer Straße ab, in der ein absolutes Halteverbot gilt (Zeichen 283 zu § 41 StVO), weil sie fahrlässig das Halteverbotsschild nicht sieht. Als Opa O mit seinem Rollator dort die Straße überqueren will, wird er von Fahranfänger A angefahren, der ihn wegen des parkenden LKW erst später sieht.

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