§ 823 Abs. 2 BGB: 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema § 823 Abs. 2 BGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Schaden und Schutzgesetz
Raserin R überholt auf der Autobahn an einer unübersichtlichen Stelle bei unklarer Verkehrslage ein Auto (§ 5 Abs. 2, 3 Nr. 1 StVO) und verursacht dadurch einen Unfall mit 10 km Rückstau. Der hinter R fahrende Großkanzleipartner P steht 2 Stunden in diesem Stau und verpasst dadurch ein Mandantengespräch, wodurch ihm ein Verdienstausfall von €10.000 entsteht.

Parken im Halteverbot
LKW-Fahrerin F stellt ihren LKW am Rand einer Straße ab, in der ein absolutes Halteverbot gilt (Zeichen 283 zu § 41 StVO), weil sie fahrlässig das Halteverbotsschild nicht sieht. Als Opa O mit seinem Rollator dort die Straße überqueren will, wird er von Fahranfänger A angefahren, der ihn wegen des parkenden LKW erst später sieht.

Persönlicher Schutzbereich: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
Die Studenten A und B unternehmen gegen den Willen der O eine Spritztour mit deren mintgrünen Fiat 500. Dabei fährt der Fahrer A fahrlässig den Richter R an, der am Straßenrand gerade auf den Bus wartet.

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz

Urkundenfälschung (§ 267 StGB) als Schutzgesetz
Fälscherin F fertigt für T einen gefälschten Personalausweis an. T benutzt diesen, um von der Bank B unter falscher Identität eine Auszahlung in Höhe von €1.000 zu erlangen.
Normalfall § 823 Abs. 2 BGB
Student S parkt zum wiederholten Male die Ausfahrt der rüstigen Rentnerin R zu. R wartet am Auto des S und schlägt diesem vorsätzlich ins Gesicht, als S von seiner Vorlesung zurückkehrt. S hat eine gebrochene Nase, die Behandlungskosten betragen €3.000.
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