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Tatbegriff, Umgestaltung der Strafklage

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer86 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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R hat den O überfahren. Er wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt (§ 222 StGB). Das Gericht kommt nach zwanzig Verhandlungstagen zu dem Ergebnis, dass R vorsätzlich gehandelt hat und will ihn wegen Totschlags verurteilen (§ 212 StGB).

Einordnung

Tatbegriff, Umgestaltung der Strafklage

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