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Tatbegriff, Umgestaltung der Strafklage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
R hat den O überfahren. Er wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt (§ 222 StGB). Das Gericht kommt nach zwanzig Verhandlungstagen zu dem Ergebnis, dass R vorsätzlich gehandelt hat und will ihn wegen Totschlags verurteilen (§ 212 StGB).
Einordnung
Tatbegriff, Umgestaltung der Strafklage
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Nachtragsanklage
Dealer D wird angeklagt, seinen Kunden K bei einem missglückten Drogendeal getötet zu haben. Dem P wird vorgeworfen, D bei der Beseitigung der Leiche geholfen zu haben. Nach zehn Verhandlungstagen kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass P selbst den K getötet hat (§ 211 StGB).
Umfang der Rechtskraft / Ergänzungsklage
T will den Liebhaber seiner Freundin, den O, umbringen. Er überfährt ihn deshalb mit seinem Auto. Als O schon sechs Monate im Koma liegt, wird T wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Alle Beteiligten verzichten sofort nach Urteilsverkündung auf ihre Rechtsmittel. Einen Tag nach der Urteilsverkündung stirbt O.