4,8(67.592 mal geöffnet in Jurafuchs)
Fallgruppe: Obhut fremder Sachen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
R hat sich Es Armbanduhr geliehen. Diese bringt R zum Batteriewechseln zur Uhrmacherin U. U übergibt die Uhr ihrem bis dato zuverlässigen Lehrling L. L lässt die Uhr grob fahrlässig fallen. Das Gehäuse wird irreparabel beschädigt. L ist vermögenslos und nicht versichert.
Einordnung
Fallgruppe: Obhut fremder Sachen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Objektive Vorhersehbarkeit: Strafbarkeitsbegrenzende Wirkung
Die T fährt auf einer Bundesstraße als sie den betrunkenen Radfahrer R auf einer übersichtlichen Kreuzung entgegen dem damaligen Verbot aus § 10 Abs. 1 S. 3 StVO a.F. überholen will. Auf ihrer Höhe biegt dieser jedoch unvermittelt links ab. Es kommt zu einem für R tödlichen Unfall.

Fallgruppe: Mittelbare Stellvertretung
K kauft von V im eigenen Namen, aber auf Rechnung der U einen Lieferwagen. Er soll am 1.5. geliefert werden. V liefert den Wagen erst am 10.5. U muss zwischenzeitlich einen anderen Wagen mieten, wodurch ihr €1.000 Mietkosten entstehen.