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Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

V beliefert K regelmäßig mit Büchern. Für das Weihnachtsgeschäft bestellt K im Oktober Bücher, lieferbar zum 15.11. Am vereinbarten Liefertermin weigert sich V, die Bücher zu liefern. Sie verweist darauf, dass K ihr noch für die im Juli gelieferten Bücher den Kaufpreis schulde.
Einordnung
Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB)
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Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Vergiftung des Onkels)
T möchte umgehend seinen Erbonkel E beerben. Um das zu erreichen, muss er den Erbfall auslösen. Dazu vergiftet er das Essen des E. T ist nicht sicher, dass die Vergiftung tödlich enden wird, hält dies aber für möglich. E stirbt.
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB
Kaufmann A ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt und hat gegen Kauffrau B eine Forderung aus einem Reparaturauftrag in Höhe von €10.000. B überlässt A ihren Transporter, den A verkaufen soll. B überlegt es sich jedoch anders und verlangt den Transporter am nächsten Tag wieder heraus. A verweigert die Herausgabe.