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Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB)

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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V beliefert K regelmäßig mit Büchern. Für das Weihnachtsgeschäft bestellt K im Oktober Bücher, lieferbar zum 15.11. Am vereinbarten Liefertermin weigert sich V, die Bücher zu liefern. Sie verweist darauf, dass K ihr noch für die im Juli gelieferten Bücher den Kaufpreis schulde.

Einordnung

Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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