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Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB

einfach
schwer
7. Mai 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Kaufmann A ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt und hat gegen Kauffrau B eine Forderung aus einem Reparaturauftrag in Höhe von €10.000. B überlässt A ihren Transporter, den A verkaufen soll. B überlegt es sich jedoch anders und verlangt den Transporter am nächsten Tag wieder heraus. A verweigert die Herausgabe.

Einordnung

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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