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Versuchsbeginn bei vermeintlicher Mittäterschaft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A und B planen, O zu töten. Dabei soll B den O nach draußen locken. A soll ihn erstechen. B ist in Wahrheit jedoch ein Spitzel. Zwar lockt er den O am Tattag an die Tür. Bevor A zum Messerangriff auf O ansetzen kann, wird er jedoch, wie zuvor geplant, von der Polizei festgenommen.
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Mittäterschaft - „Verfolgerfall“
A und B begehen gemeinsam einen bewaffneten Raub. Auf der Flucht glaubt A, dass sie verfolgt werden. Wie zuvor abgesprochen, schießt er mit Tötungsabsicht auf den „Verfolger”. Tatsächlich handelt es sich aber um B. A trifft B in den Arm. B überlebt.
Einstiegsfall: unmittelbares Ansetzen und mittelbare Täterschaft
T und D verabreden, O zu erschrecken. Dazu soll D mit einer Spielzeugwaffe auf O „schießen”. T - der O tatsächlich töten will - gibt D aber eine echte Waffe. Als D gerade auf O schießen will, erkennt er, dass er eine echte Pistole hält. Er lässt die Waffe sofort sinken und schießt nicht.