Jurafuchs

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Dingl. Vorkaufsrecht

einfach
schwer77 % lösen richtig
7. Mai 2026
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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V und K einigen sich über die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts zugunsten des K am Grundstück des V. Das Vorkaufsrecht wird im Grundbuch eingetragen. Nach Eintritt des Vorkaufsfalls übt K sein Vorkaufsrecht aus. V lässt das Grundstück an X auf, der als Eigentümer eingetragen wird.

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