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§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?

einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T wird als Zeuge uneidlich vor Gericht vernommen. Um seine Freundin, mit der er in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebt, zu schützen, sagt er falsch aus und berichtet nichts über den von ihr begangenen Diebstahl.

Einordnung

§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?

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