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§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T wird als Zeuge uneidlich vor Gericht vernommen. Um seine Freundin, mit der er in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebt, zu schützen, sagt er falsch aus und berichtet nichts über den von ihr begangenen Diebstahl.
Einordnung
§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?
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