4,8(3.711 mal geöffnet in Jurafuchs)
§ 154 StGB: Täterkreis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T übersetzt als vereidigter Dolmetscher vor Gericht bewusst falsch.
Einordnung
§ 154 StGB: Täterkreis
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
§ 154 StGB: Täterkreis (Beschuldigter)
T ist Beschuldigter. Er wird aber irrtümlich als Zeuge geladen und richterlich vernommen. Er sagt falsch aus und beeidigt dies.
Vereidigung eines Eidesunmündigen
Der sehr groß gewachsene T, der zudem eine sehr dunkle Stimme hat, wird als Zeuge geladen und gibt an 18 Jahre alt zu sein. Tatsächlich ist T jedoch erst 14 Jahre alt. Schließlich wird T nach seiner falschen Aussage vereidigt.