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Berliner Testament - Einheits- und Trennungsprinzip (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Eheleute E und F haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und ihre Tochter T zur Erbin des überlebenden Ehegatten eingesetzt. Nach dem Tod der zuerst verstorbenen F geht E einem verschwenderischen Lebensstil nach.
Einordnung
Berliner Testament - Einheits- und Trennungsprinzip (Fall)
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Auslegung - Andeutungstheorie (Fall)
Der verwitwete Erblasser E hat zwei Söhne. In seinem Testament hat er bestimmt, dass beide Söhne je eines seiner Grundstücke erhalten sollen, wobei auf einem ein Weinberg steht. Auf Familienfeiern hatte E stets vor Zeugen ausgesagt, dass der ältere Sohn den Weinberg erben solle. E hatte jedoch vergessen, diese Verfügung in das Testament aufzunehmen.

Ergänzende Testamentsauslegung
Unternehmerin U hat zwei Angestellte A und B, die sie schon seit einiger Zeit als Erben einsetzen will. Da U jedoch glaubt, dass A ihre Katze getötet hat, setzt sie nur B als alleinigen Erben im Testament ein und schreibt, sie setze als Erben ein „[...] von meinen treuen Angestellten meinen Liebling B, weil er immer so gut zu meiner Katze war.“ Nach dem Tod der U stellt sich heraus, dass tatsächlich B die Katze getötet hat.