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Strafrecht AT | Vorsatz | Error in persona vel obiecto (Ausländisches Staatsoberhaupt)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T erschießt den auf Staatsbesuch in Deutschland weilenden nigerianischen Staatspräsidenten S bei einem privaten Einkaufsbummel in der Frankfurter Innenstadt, weil er ihn mit seinem Todfeind E verwechselt.
Einordnung
Strafrecht AT | Vorsatz | Error in persona vel obiecto (Ausländisches Staatsoberhaupt)
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Error in persona vel objecto (Rose-Rosahl-Fall I)
Im Jahre 1858 trug der Holzhändler Rosahl seinem Arbeiter Rose auf, den Zimmermann Schiebe, der ein unliebsamer Gläubiger des Rosahl war, zu erschießen. Rose legte sich auf die Lauer. Er hielt in der Dämmerung den Gymnasiasten Harnisch für Schiebe und erschoss deshalb Harnisch.
Aberratio ictus (tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
T will den ihm verhassten Konkurrenten O erschießen. Der gewandte O kann jedoch rechtzeitig ausweichen, sodass der Schuss versehentlich den unmittelbar hinter ihm stehenden X trifft, der dabei tödlich verletzt wird. T hatte den X bei Schussabgabe gar nicht wahrgenommen.