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Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Anspruch auf Eigentumsherausgabe
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
D verkauft der gutgläubigen K eine Lyngby-Vase, die sie vor 25 Jahren der E gestohlen hat. Als E ihre Vase weitere sechs Jahre später an Ks Flohmarkt-Stand wiederentdeckt, klärt sie K darüber auf und verlangt die Vase heraus. K will die Vase nur herausgeben, wenn E ihr €100 gibt.
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V veräußert eines ihrer Häuser als "frisch renoviert und bezugsfertig" an K für zehn Millionen Euro. Einen Monat nachdem K als Eigentümer eingetragen wurde stellt er fest, dass die alten Mängel nur kaschiert, aber nicht beseitigt wurden. Um es bezugsfertig zu machen, müsste eine weitere halbe Millionen Euro investiert werden.
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A glaubt, dass Kuckucksuhren wieder richtig angesagt sein werden und gibt deswegen für €780 eine im Traditionsunternehmen von W in Auftrag. Nachdem A die Uhr geliefert wurde, stellt er fest, dass die Uhr rückwärts läuft. A möchte die Uhr gerne repariert haben.