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§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB - allgemein zugängliche Sammlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Student S entwendet aus der Hamburger Kunsthalle das Gemälde „Wanderer über dem Nebelmeer“ von Caspar David Friedrich (gilt als bedeutendster Künstler der deutschen Frühromantik).
Einordnung
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