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condctio ob causa finitam, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (Widerruf einer Schenkung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M übergibt der T zu ihrem 18. Geburtstag ein Auto und sagt, dass es ab jetzt T gehöre. M erwartet keine Gegenleistung. Ein halbes Jahr später streiten sich M und T derart, dass T das Leben der M bedroht. M „widerruft“ gegenüber T daraufhin die Schenkung.
Einordnung
condctio ob causa finitam, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (Widerruf einer Schenkung)
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Diebstahl unter Ausnutzung der Hilfslosigkeit einer anderen Person, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Var. 1 StGB – „gesunder Schlaf“
T übernachtet bei seinem Freund F. Als dieser schläft, nutzt T die Gelegenheit und verlässt dessen Wohnung unter Mitnahme einer Geige des F, um diese für sich zu behalten.

Ungeschriebene Regelbeispiele
B ist Beamter der Bundesbank und mit der Aussonderung und Vernichtung von Banknoten befasst, die nicht mehr umlauffähig sind. Im Rahmen dieser Tätigkeit entwendet er zu Verbrennung bestimmte Banknoten im Wert von €2 Mio.