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Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Tatbestandsvoraussetzung fehlt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Polizist P nimmt Randalierer R fest. Bevor P den R in die Zelle sperrt, nimmt P dem R seinen Glücksbringer, einen kleinen Plüsch-Schornsteinfeger ab. Diesen verwahrt er in einem Schrank auf der Polizeiwache.
Einordnung
Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Tatbestandsvoraussetzung fehlt
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Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Anwendungsbereich nicht eröffnet
Junggeselle J ist nach einer durchzechten Nacht volltrunken und kaum noch Herr seiner Sinne. Er setzt zu einem Schluck aus einer Schnapsflasche an, als ihn Polizistin P erblickt. P ergreift die Flasche, gießt den Inhalt aus und wirft die leere Flasche in den Altglascontainer.

Verhältnis mehrerer Standardermächtigungen zueinander
Bauarbeiter B fährt nach seinem Feierabendbier leicht betrunken, aber noch Herr seiner Sinne, auf einem E-Scooter. Polizist P verlangt, dass B sich ausweisen soll. B weigert sich. Daraufhin durchsucht P ihn, um Bs Personalausweis zur Feststellung seiner Identität zu finden.