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Eindringen in Privatsphäre des Arbeitnehmers
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Arbeitnehmerin A, die häufig krankheitsbedingt fehlt, ist zuletzt wegen Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Ihr Chef C bezweifelt dies trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und lässt A zur Überprüfung ihrer Arbeitsunfähigkeit von Privatdetektiv observieren. Dabei werden Videoaufnahmen erstellt.
Einordnung
Eindringen in Privatsphäre des Arbeitnehmers
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