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Betrug durch Spendenwerbung- und beschaffung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T betreibt durch plakative Anschreiben (sog. Mailings) Spendenwerbung. Darin behauptet T, eine Spende könne die Krebsforschung fördern. T macht in den Mailings keine konkreten Angaben darüber, welcher Anteil der Spenden tatsächlich in die Krebsforschung fließe. Tatsächlich fließen 20% in die Krebsforschung, 80% werden zu Werbezwecken genutzt oder als sonstige Verwaltungskosten verbucht. O spendet €100 in der Erwartung, das Geld komme der Krebsforschung zugute.
Einordnung
Betrug durch Spendenwerbung- und beschaffung
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Erfordernis der Vermögensverfügung – Handeln
T bietet dem O an, ihm ein Darlehen über €100.000 zu verschaffen, obwohl T weiß, dass er dazu nicht imstande ist. Er verlangt von O eine "Vorauszahlung von €30.000 zur Deckung der Finanzierungskosten". O überweist dem T die €30.000.
Erfordernis der Vermögensverfügung – Unterlassen
O hat gegen T eine Kaufpreisforderung (§ 433 Abs. 2 BGB). Zum 31.12.2019 verjährt die Forderung, was T auch weiß. T erklärt dem gutgläubigen O Mitte Dezember 2019 bewusst wahrheitswidrig, dass die Forderung schon zum 31.12.2018 verjährt sei. O glaubte dem T und machte die Forderung nicht mehr geltend.