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Form der Bürgschaftserklärung, 350 HGB (Grundfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V und K schließen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück im Sauerland, auf dem K ein Fertighaus errichten möchte. Kaufmann B erklärt kurz darauf mündlich gegenüber V, für den Kaufpreis zu bürgen.
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Einrede der Vorausklage, § 349 HGB (Grundfall)
K und V haben einen Kaufvertrag geschlossen. Kaufmann B gibt gegenüber V schriftlich die Erklärung ab, für die Kaufpreisschuld des K zu bürgen. V macht den Kaufpreisanspruch sofort gegenüber B geltend. Er meint zur Begründung, er habe von Anfang an gewusst, dass bei K nichts zu holen ist. Das brauche er gar nicht erst versuchen.

Analoge Anwendung der §§ 349, 350 HGB auf geschäftsführende (Allein-)Gesellschafter einer GmbH
Adelheit ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der A-GmbH, welche E-Scooter per App vermietet. Die A-GmbH möchte bei der Bank B ein Darlehen aufnehmen, um mehr E-Scooter erwerben zu können und die Flotte zu erweitern. B verlangt die Bürgschaft der privat sehr reichen A.