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Fallgruppe 2: Überprüfung untergesetzlicher Normen, sofern Landesrecht dies vorsieht (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwGO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die niedersächsische Corona-Verordnung bestimmt, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln eine medizinische Maske getragen werden muss. Gundula (G) fühlt sich dadurch unverhältnismäßig in ihrer Freiheit eingeschränkt. Sie klagt deswegen gegen die Verordnung.
Einordnung
Fallgruppe 2: Überprüfung untergesetzlicher Normen, sofern Landesrecht dies vorsieht (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwGO)
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Bürgernormenkontrolle: § 47 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 VwGO
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O ist Eigentümer eines Grundstücks in einem Wohngebiet. Os Grundstück grenzt an ein bisher unbeplantes Gebiet, welches durch einen neuen Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen wird. O befürchtet, dass dies mit erheblichen Lärmbelästigungen verbunden ist.