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Vertragsbeendigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Zum Schutz ihres Computers kauft Verbraucherin V von Unternehmer U eine Antivirensoftware. Bei der Installation stellt sich heraus, dass die Software selbst von Viren befallen ist. V findet das absolut unerhört und möchte mit V und dem Vertrag nichts mehr zu tun haben.
Einordnung
Vertragsbeendigung
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Minderung (§ §§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB)
Verbraucherin V kauft von Unternehmer U die neuste Version eines Videospiels. V fällt auf, dass es sich bei dem bereitgestellten Spiel um die vorletzte Version handelt. U weigert, sich, V das neue Spiel bereitzustellen. V möchte nicht mehr den vollen Preis zahlen.

Schadensersatz neben der Leistung (§§ 327i Nr. 3 Var. 1, 280 I BGB)
Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U eine Antivirensoftware. Es stellt ich heraus, dass die Software selbst mit einem Virus befallen ist. V muss deshalb ihren Computer neu aufsetzen. Dabei geht ihr auch ein E-Book verloren, welches sie für €10 gekauft hatte.