4,8(20.144 mal geöffnet in Jurafuchs)
Grundfall + Normzweck des § 111 S. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der 17-jährige K ist Eigentümer einer an Mieterin M vermieteten Wohnung, die er von seinem Großvater geerbt hat. Ohne das Wissen seiner Eltern kündigt K den Mietvertrag mit M, um dort selbst zu wohnen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Einordnung
Grundfall + Normzweck des § 111 S. 1 BGB
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
§ 111 S. 2 BGB
Die 17-jährige K hatte für ihre Ausbildung in der Stadt S mit Einverständnis ihrer Eltern ein WG-Zimmer von V gemietet. Da sie nun die Ausbildung beendet hat, möchte sie wieder zu ihren Eltern ziehen. Auf deren Anraten erklärt K dem V ihre Kündigung.
Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe
A erzählt B von Os Reichtum, B will O daher überfallen. A findet die Idee gut und willigt ein. Wie auch B hofft A auf ordentliche Beute, um mit seinem Anteil seine erheblichen Schulden tilgen zu können, die er auch bei B hat. A und B fahren gemeinsam mit dem eingeweihten C zu O. Während A als Fahrer im Auto wartet, bedrohen B und C die O mit einem Messer und entwenden so ihren Schmuck. O gibt ihnen aus Angst zudem €500 aus ihrem Safe. A erhält für seine Beteiligung nur €50.