4,7(39.017 mal geöffnet in Jurafuchs)
Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A erzählt B von Os Reichtum, B will O daher überfallen. A findet die Idee gut und willigt ein. Wie auch B hofft A auf ordentliche Beute, um mit seinem Anteil seine erheblichen Schulden tilgen zu können, die er auch bei B hat. A und B fahren gemeinsam mit dem eingeweihten C zu O. Während A als Fahrer im Auto wartet, bedrohen B und C die O mit einem Messer und entwenden so ihren Schmuck. O gibt ihnen aus Angst zudem €500 aus ihrem Safe. A erhält für seine Beteiligung nur €50.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
§ 111 S. 3 BGB
Die 17-jährige K erklärt gegenüber ihrem Vermieter V die Kündigung ihres WG-Zimmers. Obwohl ihre Eltern V bereits vor einer Woche einen Brief geschrieben haben, worin sie sich mit der Kündigung einverstanden erklären, weist V diese zurück. V hat vergessen, in seinen Briefkasten zu sehen.
Sonderfall: Einverständnis des anderen Teils mit fehlender Einwilligung - dann schwebende Unwirksamkeit eines einseitigen RG
Die 17-jährige K hat von V ein WG-Zimmer gemietet. K erklärt V die Kündigung, obwohl beide wissen, dass K ihre Eltern noch nicht um Erlaubnis gefragt hat. V kommt die Kündigung gelegen, weil er das Zimmer anderweitig benötigt. Er will abwarten, was Ks Eltern dazu sagen.