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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 1 VwVfG, bei einschlägigem § 44 Abs. 3 plus besonderer Umstände
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Sachbearbeiter S ist seit Jahren zutiefst zerstritten mit seiner Mutter M. Um M eins auszuwischen, erlässt S gegenüber M einen Gebührenbescheid für Müllgebühren, der die gesetzlich vorgesehenen Gebühren deutlich überschreitet. M fragt sich, ob sie gegen die Höhe des Bescheids vorgehen muss.
Einordnung
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 1 VwVfG, bei einschlägigem § 44 Abs. 3 plus besonderer Umstände
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