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Nichtigkeit von Verwaltungsakten: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Nichtigkeit von Verwaltungsakten für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Abgrenzung „Nichtakte“ zu nichtigen VAs

Behörde B „genehmigt“ dem privaten Umzugsunternehmer U dauerhaft, im Rahmen seiner Tätigkeit Halteverbotszonen einrichten zu können. Schlaumeierin S ist der Ansicht, dass dies wegen des Widerspruchs zu § 45 Abs. 6 StVO nichtig ist, und parkt weiterhin in den von U errichteten Zonen.

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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 1 VwVfG, bei einschlägigem § 44 Abs. 3 plus besonderer Umstände

Sachbearbeiter S ist seit Jahren zutiefst zerstritten mit seiner Mutter M. Um M eins auszuwischen, erlässt S gegenüber M einen Gebührenbescheid für Müllgebühren, der die gesetzlich vorgesehenen Gebühren deutlich überschreitet. M fragt sich, ob sie gegen die Höhe des Bescheids vorgehen muss.

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Keine Nichtigkeit, § 44 Abs. 3 VwVfG

Sachbearbeiter S erlässt eine Baugenehmigung zu Gunsten seiner Tante T, die die Schwester seiner Mutter ist. S und T stehen sich weder besonders nahe, noch haben sie Probleme miteinander. T fragt sich, ob S die Genehmigung wirksam erlassen konnte.

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Vertiefungsfall: Nichtigkeit gem. § 44 Abs. 1 VwVfG

Die baden-württembergische Gemeinde G erteilt S eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank. Zuständig ist nach § 47 Abs. 4 S. 1 LGlüG das baden-württembergische Innenministerium. S fragt sich, ob die Erlaubnis dennoch wirksam ist und sie die Spielbank betreiben kann.

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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG

Die Arbeitsvorgänge in der Baubehörde B verzögern sich aufgrund von Personalmangel massiv. Sachbearbeiterin S erlässt eine Abrissverfügung gegenüber Unternehmerin U. U hat die betreffende Lagerhalle aber schon vor sechs Monaten nach einem Hinweis der Behörde abreißen lassen.

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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG

A will ein besonderes Glücksspiel gewerblich betreiben. Das gewerbliche Betreiben dieses Glücksspiels ist gesetzlich untersagt und strafbar. Auf Antrag erteilt die zuständige Behörde B der A dennoch eine Erlaubnis, das Spiel gewerblich zu betreiben. A möchte sicher wissen, ob diese Erlaubnis wirksam ist.

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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 6 VwVfG

Baubehörde B hegt den Verdacht, dass Bauherrin S die Antragsunterlagen für eine Baugenehmigung gefälscht hat. Um der Sache nachzugehen, erlässt B eine Verfügung gegen S's Frau F, wonach F heimlich bestimmte Unterlagen der S suchen und der Behörde zukommen lassen soll.

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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG

M wohnt in einem Baugebiet der Gemeinde G, welches unmittelbar an das Gebiet der Gemeinde K grenzt. M stellt bei der Baubehörde von K einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Sauna in ihrem Garten. Der unerfahrene Sachbearbeiter S erteilt die Genehmigung ohne Rücksprache mit G.

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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG

Camila (C) stellt erfolgreich einen Antrag auf Einbürgerung nach § 10 StAG. Sachbearbeiter S erklärt C, die Einbürgerung sei nun erfolgt. S hat jedoch schlecht geschlafen und vergisst, C die Einbürgerungsurkunde zu überreichen.

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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG

Sachbearbeiter S der Ordnungsbehörde B schickt eine Verfügung an Gewerbetreibende G, wonach sie ihr Gewerbe nicht mehr ausüben darf. Weil S am Abend zuvor mal wieder zu lange gefeiert hat, vergisst er, den Verwaltungsakt zu unterschreiben. G erkennt zwar, dass B die Urheberin ist. Sie ist aber der Meinung, die Verfügung nicht befolgen zu müssen.

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Einführungsfall Nichtigkeit: Überblick über Systematik des § 44 VwVfG

Bundesinnenministerin B erlässt einen Verbotsbescheid gegen die politische Partei P aufgrund verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Als P die Wirksamkeit des Verbots anzweifelt, beruft sich B auf § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VereinsG. P ist der Ansicht, dem Verbot nicht nachkommen zu müssen, weil dieses nicht nur rechtswidrig, sondern auch nichtig sei.

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Einführung: Unterscheidung Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit

Gastwirtin U beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. U fragt sich, ob die Erlaubnis rechtmäßig ist.