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Nachtragsanklage - Verhältnis von Nachtragsanklage und Verfahrensverbindung
einfach
schwer72 % lösen richtig
6. Juli 2026
10 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheA ist wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs angeklagt. Die Geschädigte schildert im Prozess weitere Taten. Die Staatsanwaltschaft klagt diese Taten neu an. Dann beantragt sie die Verbindung mit der anhängigen Sache. Richterin R beschließt ohne Zustimmung von A die Verbindung.
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