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Gebrauch bei Verwendung einer Fotokopie 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Referendarin T ist durch die zweite juristische Staatsprüfung gefallen. Sie hat nun genug von der juristischen Ausbildung und erstellt sich ein Examenszeugnis mit 14 Punkten. Davon erstellt sie eine Kopie, die sie zu Bewerbungszwecken an eine namhafte Großkanzlei schickt.
Einordnung
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Bei-Sich-Führen einer unechten Urkunde
Jurastudent T ist notorischer Raser, hat aber gleichwohl noch keinen Führerschein. Um böse Überraschungen bei der nächsten Polizeikontrolle zu vermeiden, kauft sich T einen gefälschten Führerschein, der auf seinem Namen ausgestellt ist. Diesen führt er bei Ausfahrten stets bei sich.
Grundfall: Examenszeugnis - subj. Tatbestand
T hat vor kurzem in Mainz die Erste Prüfung mit 7 Punkten abgelegt. Da er nun in Hamburg mit dem Referendariat beginnen möchte, ohne lange warten zu müssen, tauscht er auf dem Examenszeugnis die 7 durch eine 14 aus. Das veränderte Zeugnis schickt er dann an das Hanseatische Oberlandesgericht.