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Zufallsfunde I
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

B wird verdächtigt, einen Raub begangen zu haben. Daraufhin wird eine Telekommunikationsüberwachung seines Handys richterlich angeordnet. In einem Telefonat erzählt B, dass er letztens das Haus des nervigen Nachbarn in Brand gesetzt hat. Dies hört Polizeibeamter P.
Einordnung
Zufallsfunde I
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Der Reiten im Walde Fall: examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der Berliner Senat erlässt eine Regelung, nach der Skateboard-Fahren nur noch in Skate-Parks erlaubt, auf öffentlichen Wegen dagegen verboten sein soll. Art. 2 Abs. 1 GG schützt - in gewissen Grenzen - die freie Entfaltung der Persönlichkeit jeder Grundrechtsträgerin. Eine Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit liegt vor, wenn die untersagte Handlung in den Schutzbereich des Grundrechts fällt. Art. 2 Abs. 1 GG schützt als Auffanggrundrecht jedes beliebige menschliche Tun und Lassen. Die Regelung, wonach Skateboard-Fahren nur noch in Skate-Parks erlaubt, auf öffentlichen Wegen dagegen verboten ist, beeinträchtigt S in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG.

Beschlagnahme von Tagebüchern
Das beim Beschuldigten B gefundene Tagebuch wird ordnungsgemäß beschlagnahmt. Im Tagebuch hat B notiert, wie er O grausam getötet hat. Nun soll der Tagebucheintrag durch Verlesung als Beweismittel in die Hauptverhandlung eingeführt werden.