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Nr. 3: In erheblicher Weise dauernd entstellt - Schönheits-OP
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T greift O mit einem Baseball-Schläger an. Dabei zertrümmert T Os Unterkiefer, sodass Os Gesicht schwerwiegend deformiert wird. O hat bereits einen Termin zur Rekonstruktion seines Gesichtes bei einem Chirurgen. Die Erfolgsaussichten sind gut.
Einordnung
Nr. 3: In erheblicher Weise dauernd entstellt - Schönheits-OP
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Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB: In erheblicher Weise dauernd entstellt – Erheblichkeit – kleinere Narbe
T greift O mit einem Messer an. O behält davon eine 12 cm lange, 4 mm breite und blassrötliche, leicht wulstförmige Narbe zurück, die vom linken Ohrläppchen zum Kehlkopf verläuft.
Nr. 3: Siechtum
T trifft seinen Rivalen O. Mit einem Baseballschläger geht er auf ihn los und versetzt ihm heftige Schläge gegen den Kopf. Dadurch erkrankt O an Epilepsie.