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Defensiver Notstand, Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T geht im Stadtpark spazieren. Zu spät bemerkt er Fluffy, den Rottweiler des E, der sich losgerissen hat und mit gefletschten Zähnen auf T zustürmt. Er reißt T nieder und sie landen neben einem „Steinbeet“. T bekommt einen faustgroßen Stein zu fassen, womit er Fluffy erschlägt.
Einordnung
Defensiver Notstand, Grundfall
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Folgen des fehlenden Verteidigungswillens
B ist stolzer Besitzer eines Bullterriers. Nachbarin N hasst Bs Hund. Als Postbote P die Post einwirft, beißt sich der Bullterrier in Ps Bein. N sieht ihre Chance, den Hund ungestraft loszuwerden und schießt auf den Bullterrier. P ist N dabei völlig egal. Der Hund stirbt.

Defensiver Notstand, § 228 BGB – 2
T führt ihren von der Straße geretteten und aufgepäppelten Hund Scotty aus. Plötzlich wird er von Zuzu, der mehrfach prämierten und wertvollen Zuchtschäferhündin des E, angegriffen. T kann den Angriff auf Scotty nur abwehren, indem sie Zuzu mit einem herumliegenden Ast erschlägt.