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Begriff und Abgrenzung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Anwältin A möchte Kanzleimöbel im Wert von €30.000 kaufen. Da ihr gerade das nötige Geld dafür fehlt, nimmt sie bei der Bank B ein Darlehen auf. B gewährt ihr €30.000. Dafür soll A ihr monatlich €140 Zinsen zahlen. Nach drei Jahren sollen die €30.000 dann zurückgezahlt werden.
Einordnung
Begriff und Abgrenzung
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Zustandekommen + grds. formfrei
Geschäftsführer H fragt bei Bank B an, ob diese ihm einen Kredit über €100.000 für die Finanzierung eines Bürogebäudes gewähren kann. Diese antwortet, dass sie dafür einen Zins für €200 pro Monat verlangt und die Rückzahlung des Darlehens nach zwei Jahren fällig wird. H erklärt sich damit einverstanden.
Pflichten des Darlehensgebers
Nach § 488 Abs. 1 BGB hat der Darlehensgeber die Pflicht, dem Darlehensnehmer den Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. Wie kann er dies tun?