4,6(17.405 mal geöffnet in Jurafuchs)
Pflichten des Darlehensgebers
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Nach § 488 Abs. 1 BGB hat der Darlehensgeber die Pflicht, dem Darlehensnehmer den Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. Wie kann er dies tun?
Einordnung
Pflichten des Darlehensgebers
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Pflichten des Darlehensnehmers – Zahlung von Zinsen
Bank B vereinbart mit Unternehmerin U einen Vertrag über ein Darlehen in Höhe von € 100.000. Die Zinsen sollen laut Vertrag 2% betragen und die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach drei Jahren.

Pflichten des Darlehensnehmers – Rückzahlungspflicht
Bank B gewährt Unternehmerin U ein zurückzuzahlendes Darlehen über €100.000 zu einem Zinsatz von 2%, der jährlich gezahlt werden muss.