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Bereicherung des Beschenkten – Verminderung der Passiva, zB in einem Schulderlass oder einer privaten Schuldübernahme
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Händler H schuldet Großhändlerin G noch €1.000 für an ihn gelieferte Autozubehörteile. Als die beiden telefonieren und H der G erzählt, wie schlecht das Geschäft laufe, entscheidet G spontan, ihm die €1.000 zu erlassen, da Autohändler zusammenhalten müssen. H freut sich.
Einordnung
Bereicherung des Beschenkten – Verminderung der Passiva, zB in einem Schulderlass oder einer privaten Schuldübernahme
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Bereicherung des Beschenkten – Einordnung von Spenden an gemeinnützige Organisationen
Frau F spendet €200 an die gemeinnützige Organisation "Freunde Togos e.V.", die diese für Bildungs- und andere Entwicklungsprojekte in Togo einsetzt.
Einigung – Zuwendung ohne den Willen der anderen Partei, § 516 Abs. 2 BGB, Annahme durch Schweigen
A schickt dem B ein Geschenk zu seinem Geburtstag mit einer Karte "Für Dich". Dieser meldet sich nicht. A möchte sich Klarheit verschaffen und setzt dem B eine einwöchige Frist, damit dieser die Annahme des Geschenks erklärt. B meldet sich nicht.