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Bei bereits bestehender tatsächlicher Sachherrschaft genügt Einigung über Besitzübergang
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B hat sein Buch bei seinem Freund F liegen lassen (und weiß, dass es dort liegt). F fragt, ob er das Buch für einen Monat ausleihen dürfe. B ist einverstanden.
Einordnung
Bei bereits bestehender tatsächlicher Sachherrschaft genügt Einigung über Besitzübergang
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