Arten des Besitzes: 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Arten des Besitzes für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht
Besitzfähigkeit
Zivilrecht › Sachenrecht
Bei bereits bestehender tatsächlicher Sachherrschaft genügt Einigung über Besitzübergang
Zivilrecht › Sachenrecht
Firmen-PKW auch zur privaten Nutzung überlassen
Zivilrecht › Sachenrecht
Weisungsunterworfenheit aus tatsächlichen Gründen – Besitzdiener nach § 855 BGB
Zivilrecht › Sachenrecht
Leitender Angestellter, der Schlüssel zu Räumen im Betrieb des Arbeitgebers hat
Zivilrecht › Sachenrecht
Vorübergehende Überlassung von Zentralschlüssel – Besitzdiener nach § 855 BGB
Zivilrecht › Sachenrecht
Besitz an einer Parklücke
Zivilrecht › Sachenrecht
Soziales Abhängigkeitsverhältnis mit Weisungsgebundenheit (Besitzdienerschaft, § 855 BGB)
Zivilrecht › Sachenrecht
Besitz von Gesellschaften
Zivilrecht › Sachenrecht
Besteller macht nach Reparatur seines Fahrzeugs mit dem Werkunternehmer auf dem Beifahrersitz eine Probefahrt
Zivilrecht › Sachenrecht
Waren, die Kundin im Supermarkt in ihren Einkaufswagen gelegt hat.
Zivilrecht › Sachenrecht
Gegenstände in der Wohnung, während man im Urlaub ist
Zivilrecht › Sachenrecht
Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb, der eine Sache gestohlen hat, auch wenn er unrechtmäßig besitzt
Zivilrecht › Sachenrecht
Diebin, die im Kaufhaus einen Lippenstift in die Tasche steckt
Zivilrecht › Sachenrecht
Erben beim Tod einer Frau
Zivilrecht › Sachenrecht
Entliehenes Buch: Unmittelbarer Besitzer ist der Entleiher, weil er das Buch tatsächlich in seiner Gewalt hat
Zivilrecht › Sachenrecht
Kein Besitzwille bzgl. Sachen, die einer Person ohne deren Wissen und Wollen zugesteckt werden, z.B. Drogen, die einem Touristen vor dem Grenzübergang von einem Dritte ins Gepäck geschmuggelt werden.
Zivilrecht › Sachenrecht
Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.
Zivilrecht › Sachenrecht
Unmittelbarer Besitzer ist der Finder. Kein Besitzer ist der Eigentümer, der nicht weiß, wo er die Sache verloren hat.
Zivilrecht › Sachenrecht
Anprobe eines Kleidungsstücks im Kaufhaus
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