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Keine Haftung der Lehrerin nach Raumverweis ggü. Schülerin
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Öffentliche Schule in Niedersachsen. Schülerin S schwatzt mit ihrer Nachbarin. Lehrerin L schickt sie deshalb vor die Tür und gibt ihr auf, sich ruhig zu verhalten. S klettert im Flur auf dem Fensterbrett herum, fällt aus dem Fenster und zehn Meter in die Tiefe. S verletzt sich schwer.
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Haftung des Lehrers bei Raumverweis ggü. Schüler
Öffentliche Schule in Niedersachsen. Schüler S randaliert im Unterricht und beruhigt sich nicht. Lehrer L schickt ihn deshalb vor die Tür und gibt ihm auf, sich ruhig zu verhalten. S klettert im Flur auf dem Fensterbrett herum, fällt aus dem Fenster und zehn Meter in die Tiefe. S verletzt sich schwer.
Aufsichtspflicht außerhalb der Schule – Klassenausflug zu einem Baggersee
Die 6a (öffentliche Schule in Hannover) ist auf Wandertag am Baggersee (keine Bademeister, Wasser wird schnell tief). Die Hälfte der Schüler kann Schwimmen, S gehört nicht dazu. Lehrerin L hat Luftmatratzen grundsätzlich verboten. S paddelt dennoch unbemerkt raus, fällt ins Wasser und ertrinkt.