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Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Vermächtnisnehmer (§ 2174 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Erblasserin E hat in ihrem Testament V eine wertvolle Vase vermacht. Im Übrigen soll ihr Sohn S alles erben. Nach Es Tod zerstört die enterbte Tochter T aus Frust die Vase, die sich noch im Haus des S befand.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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