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Missbrauchstatbestand Grundfall 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

H ist Handelsvertreter bei Dekoartikelhersteller D. Er ist befugt, mit Hotellerie-Kunden Verträge abzuschließen und bekommt dann Provision. Vertraglich wurde ein Inkassoverbot vereinbart. Dennoch kassiert H Rechnungsbeträge ein und behält sie für sich
Einordnung
Missbrauchstatbestand Grundfall 2
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Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) Einführung
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