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Bindungswirkung des Eröffnungsbeschlusses

einfach
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7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Die 110-jährige Ur-Omi O will sich nach reiflicher Überlegung umbringen und schluckt im Beisein ihres Arztes A 23 Schlaftabletten. A tut nichts, obwohl die O noch gerettet werden könnte. O stirbt. Richterin R beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens. Nur einen Tag später ändert der BGH seine langjährige Rechtsprechung: Die ärztliche Begleitung eines Suizids sei grundsätzlich nicht mehr strafbar.

Einordnung

Bindungswirkung des Eröffnungsbeschlusses

Wie funktioniert Jurafuchs?

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