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Beginn der Frist - Beginn eines Tages maßgeblich
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M schließt einen Mietvertrag mit Vermieter V über eine Wohnung. Darin heißt es unter anderem: „Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.2022. Die Mietdauer beträgt 6 Monate.“
Einordnung
Beginn der Frist - Beginn eines Tages maßgeblich
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Sonntag - Fristbeginn
M sammelt Modellautos. Am Freitag, den 01.07. bestellt sie im Onlineshop des O das Modellauto „VW Käfer“ und erhält direkt darauf eine Bestellbestätigung. Schon am Samstag, den 02.07. erhält sie die Lieferung. Erst am 18.07. fällt M auf, dass sie genau dieses Modellauto eigentlich schon hatte.
§ 187 Abs. 2 S. 2 BGB - Ausnahme von § 187 Abs. 1 BGB
G ist 17 Jahre alt. Sie wurde am 05.08.2004 um 19 Uhr geboren. Ihren 18. Geburtstag würde sie gerne im Spielkasino feiern. Sie weiß jedoch, dass Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht erlaubt ist.