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§ 187 Abs. 2 S. 2 BGB - Ausnahme von § 187 Abs. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G ist 17 Jahre alt. Sie wurde am 05.08.2004 um 19 Uhr geboren. Ihren 18. Geburtstag würde sie gerne im Spielkasino feiern. Sie weiß jedoch, dass Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht erlaubt ist.
Einordnung
§ 187 Abs. 2 S. 2 BGB - Ausnahme von § 187 Abs. 1 BGB
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Keine Angst vor Konkurrenzen: Konsumtion zwischen Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung - Jurafuchs
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