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Agent Provocateur – Strafmilderung oder Prozesshindernis?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Polizist P wird langfristig mit neuer Identität in eine Drogendealer-Bande eingeschleust. P bedrängt Drogendealer D wochenlang vehement, bei dem vermeintlichen Lieferanten L – in Wahrheit: Polizist Z – zu bestellen, denn dieser habe ganz besonderes blaues Crystal Meth, was bei den Kunden sicher sehr gut ankomme. Irgendwann lässt sich D überreden und wird bei der Lieferung festgenommen.
Einordnung
Agent Provocateur-Fälle, also eine unzulässige Tatprovokation durch verdeckte Ermittler sich hoch umstritten. Insbesondere die deutsche Rechtsprechung dazu ist stark im Wandel und sich uneins. Während der erste Strafsenat des BGH noch eine Strafmilderungslösung vertritt, stellt sich der zweite Senat auf die Seite des EGMR und nimmt ein Verfahrenshindernis an.
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