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Der Sachverständige als Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht bei Zusatztatsachen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T soll ein Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt haben. Das Gericht beauftragt den Arzt A mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit. In der Hauptverhandlung erklärt A, dass er sich auf sein ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht berufe, soweit es um Angaben des T zur Tat gehe. Denn dieser habe ein Vertrauen zu ihm entwickelt und umfassende Angaben zur Tat gemacht.
Einordnung
Der Sachverständige als Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht bei Zusatztatsachen
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