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Sachlicher Schutzbereich: Geschützes Verhalten – Aktive Beschaffung von Informationen (Aufstellen einer Parabolantenne)
Sachverhalt
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Sachlicher Schutzbereich 3: kein Anspruch gegen den Staat auf Eröffnung neuer Informationsquellen/Zugänglichmachen von Information
Aktivistin A möchte einen Anspruch aus dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html">Informationsfreiheitsgesetz (IFG)</a> gegen eine Bundesbehörde geltend machen. Da die Informationen nicht vorliegen, kann ihr Begehren materiell-rechtlich nicht auf das IFG gestützt werden. A fordert, dass die Informationen neu erhoben werden. Die Behörde lehnt dies ab.
Sachlicher Schutzbereich 4: Informationsaufbereitung
Statistikfan S bezieht öffentlich zugängliche Informationen des Statistischen Bundesamtes (B). Die gewonnen Daten speichert er und bereitet sie statistisch auf. Nachdem B davon erfährt, bittet B den S die Speicherung und Aufbereitung zu unterlassen - dies sei ausschließlich einer Behörde vorbehalten.