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§ 107 BGB, Einwilligung an den Vertragspartner wurde erteilt:
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der 17-jährige K hinterlässt seinen Eltern folgende Notiz auf dem Küchentisch: „Bin bald zurück. Gehe nur kurz zu F, um ihr mein altes Mountainbike zu verkaufen.“ Die Eltern kennen die 18-jährige F gut. Sie rufen F an, um ihr zu sagen, dass der Verkauf für sie in Ordnung ist.
Einordnung
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Der 16-jährige K möchte die vor kurzem geerbte Taschenuhr für €50 an seinen Onkel O verkaufen. Ks Eltern sind damit einverstanden. Noch bevor K dem O zusagen kann, erfahren sie, dass die Uhr €500 wert ist. Sie sagen dem K, dass sie mit dem Verkauf nicht mehr einverstanden sind.
§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen
Die 16-jährige K verdient eigenes Geld und möchte von zuhause ausziehen. Ihre Eltern E haben einen Besichtigungstermin für eine Wohnung bei Vermieter V für sie arrangiert. K ist schon auf dem Weg dorthin, als die E bei V anrufen und erklären, dass sie nun doch gegen Ks Auszug sind.