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§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die 16-jährige K verdient eigenes Geld und möchte von zuhause ausziehen. Ihre Eltern E haben einen Besichtigungstermin für eine Wohnung bei Vermieter V für sie arrangiert. K ist schon auf dem Weg dorthin, als die E bei V anrufen und erklären, dass sie nun doch gegen Ks Auszug sind.
Einordnung
§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen
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§ 107 BGB, § 183 S. 2 BGB Widerruf der Einwilligung, Adressat der Einwilligung und des Widerrufs fallen auseinander
Die Eltern E des 14-jährigen K erzählen Tante T, dass K ihr seinen alten Tennisschläger verkaufen darf. Noch bevor T den K jedoch kontaktieren kann, überlegen die E es sich anders. Sie sagen zu K, dass sie nicht mehr möchten, dass er den Schläger verkauft, weil sein Bruder B ihn bekommen soll.
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Der 16-jährige K hat eine Eigentumswohnung geerbt, die die Interessentin I für €400 monatlich mieten würde. Da K weiß, dass dies seinen Eltern E zu wenig ist, erzählt er ihnen, dass I €700 bezahlen würde. Nachdem die E bei I angerufen haben, um ihr Einverständnis mitzuteilen, sagt K der I zu.