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Örtliche Zusammenkunft (3): virtuelle Zusammenkünfte z. B. Online-Demo mit DoS (-)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A (Berlin), B (Köln) und C (Frankfurt) verabreden sich im Internet zu einer "Online-Demo gegen Überwachung". A will dabei die Berliner Polizei hacken. Diese hat von dem Plan Wind bekommen und nimmt A kurzerhand fest. A beruft sich auf seine Versammlungsfreiheit.
Einordnung
Örtliche Zusammenkunft (3): virtuelle Zusammenkünfte z. B. Online-Demo mit DoS (-)
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