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Verstoß gegen Wesentlichkeitstheorie (Kampfhundeverordnung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Berliner Landesregierung erlässt eine Verordnung, wonach Hunde, die als „Kampfhunde“ eingestuft werden, nicht gezüchtet werden dürfen. Die Regierung stützt den Erlass der Kampfhundeverordnung auf § 55 ASOG Bln. Hundehalterin H hält das für rechtswidrig.
Einordnung
Verstoß gegen Wesentlichkeitstheorie (Kampfhundeverordnung)
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