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Befristeter Arbeitsvertrag § 14 Abs. 4 TzBfG
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Für ein neues Großprojekt suchte Arbeitgeberin A einen Fotografen. A und F schlossen formgerecht einen befristeten Arbeitsvertrag von 3 Monaten. Nun soll der Vertrag für weitere 3 Monate verlängert werden, da sich der Abschluss des Projektes verzögert.
Einordnung
Befristeter Arbeitsvertrag § 14 Abs. 4 TzBfG
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Einheitliche Vertragsurkunde, § 14 TzBfG
Hotelbetreiberin H möchte befristet für die Sommersaison Kellner K anstellen. Die Befristungsabrede ist im Arbeitsvertrag schriftlich geregelt. Neben dem Arbeitsvertrag existiert eine Anlage zum Dienstwagen. Nur die Anlage unterzeichnen H und K eigenhändig.
Art der Tätigkeit - Grenze Arbeitsvertrag
A ist laut Arbeitsvertrag als "Schreibkraft" von Rechtsanwältin R eingestellt worden. Nachdem er einige Monate fast ausschließlich Schriftsätze nach Diktat geschrieben hat, erklärt R, er müsse nunmehr auch Mittagessen kochen. A meint, dazu sei er nicht verpflichtet.