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Abgrenzung Identitätstäuschung/Namenstäuschung: Gebrauch eines falschen Namens im Asylantrag
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T stellt einen Asylantrag und gibt sich dabei als A aus. Er erhält Papiere, die auf den Namen A ausgestellt werden. Einige Zeit später unterzeichnet T ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll mit dem Namen A.
Einordnung
Abgrenzung Identitätstäuschung/Namenstäuschung: Gebrauch eines falschen Namens im Asylantrag
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Stellvertretung 2
Prokurist T ist bei Kaufhaus K angestellt. Laut Anstellungsvertrag darf T Geschäfte bis €10.000 tätigen. T ist der Meinung, dass diese Saison Schlaghosen angesagt sein werden und ordert bei Zulieferer Z Schlaghosen im Wert von €100 000. Den Vertrag unterzeichnet er mit "pp. T".
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